AGB

Weststrand
  1. Die Appartement-Vermittlung Ott in Binz (im folgenden Vermittlerin genannt) vermittelt Ferienunterkünfte für befristete Mietverhältnisse. In mietrechtlicher Hinsicht handelt die Vermittlerin als Vertreterin des Objekteigentümers und Vermieters.
  2. Vermieter des Objektes samt Wohnungseinrichtung im Rechtssinn ist ausschließlich der Eigentümer und nicht die Vermittlerin. Mieter des Objektes samt Einrichtung im Rechtssinn sind die von der Vermittlerin geworbenen/vermittelten Urlaubsgäste. Die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis treffen daher nur diese Personen.
  3. Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (Mieter) und Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Mieter erkennt mit der Buchung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
  4. Der Mietvertrag wird durch die fristgerechte schriftliche Bestätigung des Vermittlungsvertrages sowie die fristgerechte Überweisung der im Vertrag ausgewiesenen Anzahlung durch den Gast rechtsverbindlich. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  5. Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
    Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: Am Anreisetag ab 16:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Wird das Mietobjekt später als 10:00 Uhr verlassen, muß die Miete für einen weiteren Tag bezahlt werden.
    Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Die Inventarliste wird nach jeder Abreise überprüft. Für eventuelle Mängel und Schäden wird jeweils der letzte Mieter haftbar gemacht.
  6. Nebenkosten:
    Die Übernachtungspreise verstehen sich zzgl. Endreinigung (in den Preistabellen bereits im Preis der ersten Übernachtung enthalten), Wäschepakete (bei Bedarf) und Kurtaxe, die bei Anreise zu zahlen sind.
    Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten.
    Kinderbetten und Kinderstühle gehören nicht zur Grundausstattung der Unterkünfte, können jedoch vorbehaltlich der Verfügbarkeit bereitgestellt  werden (ggfs. gegen Entgelt). Eine Bestellung im Voraus wird empfohlen.
  7. Haustiere sind je nach Wohnung nach Absprache gestattet oder verboten. Rauchen ist in der Ferienwohnung grundsätzlich nicht gestattet.
  8. Rücktritt:
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
    –   bis 91 Tage vor Mietbeginn = 50 €
    –   90 – 61 Tage vor Mietbeginn = 25 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
    –   60 – 35 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
    –   34 – 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
    –   1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme = 95 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr

    Die entsprechend errechneten Tagessätze sind für alle Tage des ursprünglich gebuchten Zeitraumes zu zahlen, die nicht anderweitig vergeben werden können. Wird vom Gast oder von der Vermittlerin ein Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gestellt, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 50 € berechnet.

    Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung die  Buchungsgebühr verdient ist und einbehalten wird.

  9. Eine Reiserücktrittskostenversicherung können Sie hier online abschließen: https://www.urlaub-in-binz-auf-ruegen.de/reiseversicherung/
    Auf Wunsch senden wir Ihnen ein Formular für eine Reiserücktrittskostenversicherung auch per Post.

  10. Rücktritt durch den Vermieter:
    Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (z.B. Anreise mit Haustier in einer Ferienwohnung mit Haustierverbot). Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den gesamten Mietpreis incl. aller Nebenkosten.
  11. Haftung:
    Die Vermittlerin haftet nicht für Schäden, die dem Gast bei Benutzung des Mietobjektes entstehen.
    Für Schäden die aus der Nutzung des Mietobjektes entstehen, haftet der Eigentümer/Vermieter des Mietobjektes.
  12. Gewährleistung:
    Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und Nachbesserungen zu gestatten.
    Werden Beanstandungen nicht unverzüglich angezeigt, werden Nachbesserungen nicht gestattet oder werden angezeigte Beanstandungen ohne die Zustimmung der Vermittlerin vom Gast selbst behoben oder deren Behebung durch Dritte vom Gast in Auftrag gegeben, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche auf Herabsetzung des Entgeltes bzw. Mietminderung.
  13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  14. Gerichtsstand:
    Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.